|
Spende der Firma Leib GmbH an die Mittagsbetreuung
Herr Michael Leib überreichte den Mitarbeitern der MiMoo einen Scheck über 1.000 €. Wir bedanken uns ganz herzlich für die großzügige Spende der Firma Leib GmbH.
Meldung 30.03.2023 - Anmeldungen Mittagsbetreuung für das Schuljahr 2023/2024
Für alle Eltern, die Ihre Kinder für das neue Schuljahr in der MiMoo anmelden wollen, findet am 24.04.2023 um 19:30 Uhr in den Räumen der Mittagsbetreuung ein Elternabend statt. Dort können Sie alle wichtigen Fragen stellen, die Räumlichkeiten anschauen, sowie die Betreuerinnen kennenlernen.
Die Anmeldungen für das kommende Schuljahr können ab 24.04.2023 bis 12.05.2023 vorgenommen werden. Anmeldeformulare sind über unsere Internetseite unter Info/Formulare ab diesem Zeitpunkt als Download verfügbar. Für das neue Schuljahr gilt die Betreuungsvereinbarung in der Fassung 04/2023. Dort finden Sie auch die dann gültigen Preise und Gebühren. Bitte reichen Sie uns mit der Anmeldung auch einen Nachweis über die Masernschutzimpfung Ihres Kindes ein.
Die Anmeldungen können Sie entweder in der Gemeinde abgeben (Briefkasten) oder bei Kindern die bereits die MiMoo besuchen direkt beim Betreuungspersonal. Eine weitere Möglichkeit ist die Zusendung per Mail an nadine.daumann@mimoo.de. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldungen verbindlich für ein Schulkjahr sind und zu spät eingehende Anmeldungen ggf. nicht mehr berücksichtigt werden können. Eine Zu- oder Absage unsererseits erhalten Sie spätestens bis zu Beginn der Pfingstferien. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern per Mail info@mimoo.de an die Mitarbeiter der MiMoo wenden.
Meldung 31.03.2022 - Anmeldungen Mittagsbetreuung für das Schuljahr 2022/2023
Die Anmeldungen für die Mittags- und Hausaufgabenbetreuung für das kommende Schuljahr können ab 25.04.2022 bis 13.05.2022 vorgenommen werden. Anmeldeformulare sind über unsere Internetseite unter Info/Formulare ab diesem Zeitpunkt als Download verfügbar. Für das neue Schuljahr gilt die Betreuungsvereinbarung in der Fassung 04/2022. Dort finden Sie auch die dann gültigen Preise und Gebühren.
Die Anmeldungen können Sie entweder in der Gemeinde abgeben (Briefkasten) oder bei Kindern die bereits die MiMoo besuchen auch direkt beim Betreuungspersonal. Eine weitere Möglichkeit ist die Zusendung per Mail an nadine.daumann@mimoo.de. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldungen verbindlich sind und zu spät eingehende Anmeldungen ggf. nicht mehr berücksichtigt werden können. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern per Mail info@mimoo.de an die Mitarbeiter der MiMoo wenden.
Meldung 12.04.2021 - Anmeldungen Mittagsbetreuung für das Schuljahr 2021/2022
Die verbindlichen Anmeldungen für die Mittags- und Hausaufgabenbetreuung können vom 16.04.2021 bis 09.05.2021 vorgenommen werden. Anmeldeformulare sind über unsere Internetseite unter Info/Formulare ab diesem Zeitpunkt als Download verfügbar. Die Anmeldungen können Sie entweder in der Gemeinde abgeben (Briefkasten) oder bei Kindern die bereits die MiMoo besuchen auch direkt beim Betreuungspersonal. Eine weitere Möglichkeit ist die Zusendung per Mail an nadine.daumann@mimoo.de. Bitte beachten Sie, dass zu spät eingehende Anmeldungen ggf. nicht mehr berücksichtigt werden können. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern per Mail info@mimoo.de an die Mitarbeiter der MiMoo wenden. Bitte beachten Sie insbesondere bei Anmeldungen zum Weiterbesuch unserer Einrichtung, dass die Betreuungsvereinbarung in der Fassung 04/2021 für das neue Schuljahr gilt.
Meldung 5.3.2021; Elternbeiträge und Essengeld
Wir möchten einen Zwischenstand geben, wie die Abrechnung der Beiträge zur Zeit erfolgt.
Im Januar hat die bayerische Staatsregierung zur Entlastung der Eltern beschlossen, dass die Beiträge für Januar und Februar für Mittagsbetreuungen teilweise erstattet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind die Einrichtung an höchstens fünf Tagen im Monat besucht hat. Das bedeutet für Sie, dass für Januar und Februar keine nachträgliche Beitragsberechnung durch uns mehr erfolgen wird, sollte Ihr Kind die MiMoo nicht besucht haben. War Ihr Kind an weniger als fünf Tagen in der Notbetreuung, dann werden wir Ihnen den ggf. berechneten Beitrag erstatten.
Der Vorstand der Mittagsbetreuung hat weiterhin entschieden, dass wir den Beitrag während des Wechselunterrichts wie folgt berechnen:
- halber Beitrag bei maximal 50 %iger Inanspruchnahme der Betreuung
- voller Beitrag bei über 50 %iger Inanspruchnahme der Betreuung (z.B. bei Nutzung der Notbetreuung)
Das Essengeld wird wie folgt berechnet:
- Vom regulären monatlichen Essensbeitrag werden die Schultage des Monats, an denen das Kind nicht für die Notbetreuung oder Wechselunterricht gemeldet war, mit je 3,60€/Tag abgezogen.
- Beispielrechnung (Kind war gar nicht in der MiMoo)
- Januar für Buchungstage Mo-Fr: Essensbeitrag 65 €, abzügl. 15 Tage (11.-29.1.2021) a 3,60€, Abrechnung erfolgt mit 11€ (65€ -15x3,60€)
- Februar für Buchungstage Mo-Fr: Essensbeitrag 65 €, abzügl. 20 Tage (1.-26.2.2021) a 3,60€, Vergütung erfolgt mit 7€ (65€ -20x3,60€)
- Beispielrechnung (Kind war jeden Mo und Mi in der MiMoo)
- Januar für Buchungstage Mo-Fr: Essensbeitrag 65 €, abzügl. 9 Tage (12.-29.1.2021) a 3,60€, Abrechnung erfolgt mit 32,60€ (65€ -9x3,60€)
- Februar für Buchungstage Mo-Fr: Essensbeitrag 65 €, abzügl. 12 Tage (2.-26.2.2021) a 3,60€, Abrechnung erfolgt mit 21,80€ (65€ -12x3,60€)
Da die Abrechnung ohnehin erst nach Beendigung des jeweiligen Monats erfolgen kann und um den Aufwand möglichst gering zu halten, wird das Essengeld am Ende des Quartals für Januar, Februar und März in einer Abrechnung abgebucht werden. Diese erfolgt voraussichtlich in der Woche vor Ostern. Mitte März erfolgt daher für alle nur die Beitragsabrechnung. Sofern der Wechselunterricht auch nach den Osterferien fortgesetzt wird, erfolgt die Essengeldabrechnung weiterhin nachträglich Quartalsweise.
Meldung 15.1.2021; Elternbeiträge und Essengeld im Lockdown ab Januar 2021
Leider sind auch im neuen Jahr die Schulen weiterhin geschlossen. Wie lange dies der Fall sein wird, ist noch nicht abzusehen. Wir haben aus diesem Grund entschieden, den Beitragseinzug erst einmal auszusetzen. Das bedeutet nicht, dass wir auf die kompletten Beitragszahlungen verzichten können. Wir erhalten für den jetzigen Lockdown keinerlei Ausgleichszahlungen von der bayerischen Staatsregierung, wie es im letzten Jahr der Fall war. Wir werden am Ende des Lockdowns ggf. eine anteilige Berechnung der Beiträge durchführen. Ebenso werden wir dann das Essengeld, analog der Abrechnung im Vorjahr nachberechnen bzw. vergüten (siehe auch Meldung vom 4.5.2020). Für alle Kinder, die die Notbetreuung nutzen, findet die Beitragsberechnung in gewohnter Weise statt.
Meldung 21.10.2020: Elternbeiträge und Essengeld ab Oktober 2020
Seit Montag, 19.10.2020, findet an der Schule wieder Unterricht in geteilten Gruppen statt. Das bedeutet, dass auch die Kinder, welche die Mittagsbetreuung besuchen, nur noch an den entsprechenden „Schultagen“ die MiMoo besuchen dürfen. Diese Regelung gilt laut Landratsamt vorerst bis zum 30.10.2020. Wie es danach weitergeht kann man nicht sagen. Da die Abrechnung der Beiträge immer bereits Mitte des Abrechnungsmonats erfolgt und wir die weitere Entwicklung jeweils nicht absehen können, haben wir entschieden, die Beiträge für Essen und Betreuung vorerst wie gewohnt abzubuchen. Wir werden im Dezember eine Erstattung für das zu viel gezahlte Essengeld der Monate Oktober bis Dezember veranlassen. Pro nicht eingenommenes Mittagessen wird 3,60 € vergütet. Ob es auch für die Betreuungsbeiträge eine teilweise Erstattung gibt, können wir aus heutiger Sicht noch nicht sagen. Die Kosten der Betreuung bleiben für uns auch mit kleineren Gruppen gleich hoch. Sollte der Vorstand eine Minderung der Beiträge beschließen, wird dies auch im Dezember mit vergütet.
Meldung 8.7.2020: Elternbeiträge für Juni und Juli
Der Vorstand der Mittagsbetreuung hat sich darauf verständigt, die Beiträge für Juni und Juli jeweils zur Hälfte einzuziehen. Die Kinder besuchen seit den Pfingstferien bis Schuljahresende die Schule im vierzehntägigen Rhythmus, so dass sie auch die „halbe“ Zeit in die gebuchte Betreuung kommen können. Für diejenigen Kinder, welche im Juni nicht zur Betreuung geschickt wurden, entfällt der Beitrag. Dieser wird von der bayrischen Staatsregierung übernommen. Für Kinder, die auch im Juli nicht in die gebuchte Betreuung kommen, wird der hälftige Beitrag dennoch eingezogen. Für Kinder, die in die Notbetreuung kommen und somit eine reguläre Betreuung in Anspruch nehmen können, wird der normale Monatsbeitrag eingezogen. Wir bitten um Verständnis für diese Regelung und geben Ihnen zu bedenken, dass wir Ihnen bereits mit dem halben Beitrag entgegenkommen
Meldung 29.5.2020: Elternbeiträge für die Monate April, Mai, Juni
Wir haben zwischenzeitlich vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus die Regelungen zum „Ersatz der Teilnehmerbeiträge in Mittagsbetreuungen“ erhalten. Aufgrund dieser werden wir die Beiträge wie folgt berechnen:
Für den Monat April werden wir keinerlei Beiträge von Ihnen einziehen.
Für den Monat Mai werden für all jene, die die Mittagsbetreuung nicht besucht haben (für die kein Unterricht stattfand und die nicht notbetreut wurden) keine Beiträge eingezogen. Für die Kinder, welche tageweise die Mittagsbetreuung besucht haben, werden wir den Beitrag anteilig, entsprechend der in Anspruch genommenen Tage abrechnen.
Für den Monat Juni wird ebenso wie im Mai verfahren. Der Beitrag wird anteilig abgerechnet. Sollten Sie die Betreuung nicht in Anspruch nehmen, obwohl ihr Kind angemeldet wäre, so teilen Sie uns das bitte rechtzeitig (spätestens 5.6.2020) per Mail an info@mimoo.de mit. Es erfolgt dann auch keine Beitragsberechnung.
Elternbeiträge für die Monate April, Mai, Juni; Essensbeiträge
Wie Sie sicherlich in der letzten Woche bereits den Meldungen der Presse entnommen haben, wird die Bayerische Staatsregierung Elternbeiträge für die Monate April-Juni pauschal erstatten, sofern die Betreuungseinrichtungen auf eine Beitragszahlung der Eltern verzichten. Hierzu der genaue Wortlaut des Beschlusses: „Die Staatsregierung wird Eltern, die wegen des Betretungsverbots aufgrund der Coronavirus-Pandemie keine Kindertagesbetreuung oder Mittagsbetreuung in Anspruch nehmen können, für drei Monate von den Kosten entlasten. Dazu sollen den Trägern in der Kindertagesbetreuung und in der Mittagsbetreuung die Elternbeiträge im April, Mai und Juni 2020 pauschal ersetzt werden. Im Gegenzug müssen die Träger für diese Zeit auf die Elternbeiträge verzichten. Der Freistaat Bayern macht den Trägern damit ein sehr attraktives Angebot, um die Eltern von Beiträgen zu entlasten. …“
Wie genau diese pauschale Erstattung aussieht und ob auch Vereine als Träger der Mittagsbetreuung hiervon profitieren, kann noch niemand genau sagen. Sobald wir hierzu nähere Informationen vorliegen haben, werden wir Sie schnellstmöglich informieren. Vorerst haben wir jedoch beschlossen, den Beitragseinzug für April aufzuschieben und je nach Entwicklung ggf. auf den Einzug der Beiträge April-Juni zu verzichten.
Die Essensbeiträge werden, wie schon im letzten Elternbrief für März beschrieben, abgerechnet. D.h. es wird pro Tag, an dem das Kind regulär gegessen hätte der Betrag von 3,60 € gutgeschrieben. Der verbleibende Betrag wird eingezogen. Damit der Aufwand möglichst gering ist, wird nur eine Abrechnung für die Monate April-Juni erfolgen. Diese wird Mitte Juni erfolgen. Wer Fragen zur Essengeldabrechnung hat, kann sich gern per Mail über info@mimoo.de an uns wenden.
Meldung 4.5.2020
Neuanmeldungen Mittagsbetreuung für das Schuljahr 2020/2021
Die verbindlichen Anmeldungen für die Mittagsbetreuung und die Hausaufgabenbetreuung können vom 30.04.2020 bis 15.05.2020 vorgenommen werden. Anmeldeformulare sind über unsere Internetseite unter Info/Formulare als Download verfügbar.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich auch derzeit gerne an die Mitarbeiter der MiMoo per Mail info@mimoo.de wenden. Bitte beachten Sie insbesondere bei Anmeldungen zum Weiterbesuch unserer Einrichtung, dass wir die Betreuungsvereinbarung zum Beginn des neuen Schuljahres geändert haben.
Neue Regelungen für das Essengeld im Schuljahr 2019/20
Seit Beginn des neuen Schuljahres wird das Mittagessen für die Kinder der Mittagsbetreuung von der Firma Mödl geliefert. Um den Verwaltungs- und Abrechnungsaufwand möglichst gering zu halten, haben wir entschieden, die Abrechnung des Essengeldes neu zu gestalten.
- Das Essengeld wird künftig in monatlich gleichen Beträgen zu je 65 € (Buchungstage Mo-Fr) abgerechnet
- Eine tageweise Abmeldung ist nicht mehr möglich. Ausnahmen bilden Kuraufenthalte oder Krankheiten von über einer Woche.
- Die Anmeldung zum Essen ist für das komplette Schuljahr bindend.
Berechnungsgrundlage: Der Preis für ein Essen beträgt 3,60 €. Für das gelieferte Essen kommt an zusätzlichen Kosten noch eine verpflichtende Essensrestetonne hinzu, die angeschafft und 14-tägig geleert werden muss. Diese Kosten werden wir zum Essengeld hinzurechnen.
Das Schuljahr 2019/2020 hat 184 Schultage an denen Essen zu 3,60 € ausgegeben wird. Das ergibt im Jahr einen Gesamtessensbeitrag von 662,40 €. Der Jahresbetrag von 662,40 € wird gleichmäßig auf 11 Monate (September bis Juli) verteilt. Damit ergibt sich ein Monatsbeitrag von 60,22 €. Diesen Betrag runden wir auf 65 € auf. Mit dem Differenzbetrag von 4,78 € decken wir die Unkosten, welche durch die Essensrestetonne entstehen.
Sollte ein Kind nur an bestimmten Wochentagen die MiMoo besuchen, wird das Essengeld selbstverständlich anteilig berechnet. Pro gebuchten Wochentag wird ein monatlicher Essensbeitrag von 13 € abgerechnet (5Tage x 13 € = 65 €).
Eine tageweise Abmeldung vom Essen ist künftig nicht mehr möglich. Ausnahmen hiervon sind länger andauernde Krankheiten bzw. Kuraufenthalte von mindestens einer zusammenhängenden Woche. Die Abmeldung muss schriftlich mit Attest mind. einen Werktag vorher erfolgen. Es wird dann jedoch nur der Preis des Essens (3,60 € täglich) erstattet, nicht die Nebenkosten.
|
|